Fairpachten – Ökologisch sinnvolle Verpachtung der kommunalen Flächen

Am 12. Juli 2022 hat Fairpachten-Regionalberaterin Barbara Ströll von der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe dazu einen Online-Vortrag gehalten. 
Blühflächen

Vielen Kommunen haben eigene landwirtschaftliche Flächen, die sie an Landwirte verpachten. 
Bei der Vertragsgestaltung hat die Kommune so großen Freiraum wie es Interessenten gibt. Das bedeutet: sie setzt die Kriterien, wie mit den Flächen umzugehen ist. 

Fairpachten wird gefördert im Rahmen des Bundesprogrammes Biologische Vielfalt und ist ein bundesweites, kostenloses Beratungsangebot. Das Modellprojekt hat zum Ziel, die Lebensgrundlagen für die wildlebenden Arten in unserer Kulturlandschaft wiederherzustellen, um dem Artensterben, das insbesondere in der Agrarlandschaft rasant voranschreitet, etwas entgegenzusetzten.
Es gibt für alle Teile Deutschlands Regionalberater*innen. Die Beratung kann online stattfinden oder aber die Berater*innen kommen in die Gemeinden. 
Regionalberaterin für Bayern ist Barbara Stroell,  Tel.: 09158 9287609
Alle Regionalberater*innen

Der Gemeindetag Baden-Württemberg berichtet in seinem Magazin „die:Gemeinde“ über die Beratung einer Kommune durch Fairpachten. Hier wird der Weg der Kommune Kirchberg an der Jagst bis zur erfolgreichen Umsetzung in Form von ökologischen Pachtverträgen beschrieben: Landwirtschaft und Naturschutz – Hand in Hand

Der Deutsche Städte- und Gemeindeverbund stellt eine Broschüre zur Verfügung, welche sowohl für kommunale landwirtschaftlichen Flächen, als auch für das öffentlichen Grün darstellt, an welchen Stellen Kommunen ihre Pläne und Satzungen ökologischer gestalten können. Die Broschüre „Insektenschutz in der Kommune“ liefert umfassende Antworten auf die Frage „Warum sollen wir etwas für den Artenschutz tun?“ und zeigt konkrete Beispiele auf, wo in Satzungen ökologische Hebel verankert werden können und wo die Kommune sofort handeln kann.
Ein entsprechender Beschluss im Gemeinderat ist bei Satzungsänderungen Voraussetzung. Fairpachten ist aber nicht nur für Kommunen sondern auch für Kirchen interessant, die häufig große landwirtschaftliche Flächen besitzen. Es gibt eine Vielzahl von hilfreichen Unterstützungen wie: Musterpachtverträge

Zu rechtlichen Informationen und einem Musterpachtvertrag HIER

  • Kann man in Pachtverträgen Maßnahmen zur ökologischen Bewirtschaftung vereinbaren?
  • Wie kann man in Pachtverträgen Bewirtschaftungsmaßnahmen vereinbaren?
  • Wo erhalte ich ein Pachtvertragsmuster zur Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen?
  • Kann man auch in laufenden Pachtverträgen Maßnahmen ergänzen oder überarbeiten?
  • Müssen Pachtverträge behördlich genehmigt werden?
  • Fallen Pachtverträge unter AGB-Recht?
  • Welchen formalen Ansprüchen müssen Pachtverträge genügen?
  • Wann ist ein Vertrag oder eine einzelne Klausel unwirksam?
  • Was passiert wenn der Vertrag oder ein Teil davon unwirksam ist?
  • Wer sind eigentlich Pächterin bzw. Pächter und Verpächterin bzw. Verpächter, z. B. bei Erbengemeinschaften oder Personengesellschaften?
  • Welche Unterschriften sind nötig, damit der Pachtvertrag wirksam wird?
  • Wie lange laufen landwirtschaftliche Pachtverträge?
  • Was ist ein landwirtschaftliches Pachtjahr und wann beginnt und endet es?
  • Was sind übliche Pachtzinsen und wann sind diese fällig?
  • Werden die Nebenkosten bzw. Lasten und Abgaben von der Pächterin/vom Pächter oder von der Verpächterin/vom Verpächter getragen?
  • Was kann ich tun, wenn die vereinbarten Pachtzahlungen ausbleiben?
  • Meine Pächterin/mein Pächter erfüllt nicht die Vereinbarungen zur Bewirtschaftungsweise – was kann ich tun?
  • Sollte ich einer Nutzungsüberlassung z. B. Pflugtausch zustimmen?
  • Was passiert, wenn eine Vertragspartnerin/ein Vertragspartner versterben sollte?
  • Was passiert mit dem Pachtvertrag, wenn sich die Betriebsform der Pächterin/des Pächters ändert?
  • Welche Datenschutzregelungen sind zwischen Pächterin/Pächter und Verpächterin/Verpächter zu beachten?
  • Ich möchte meinen Vertrag kündigen – was muss ich tun?
  • Was ist mit Flächen, die ohne Vertrag genutzt werden?
  • Ich habe ein Flurstück erworben – was passiert mit dem Pachtvertag?
  • Ich will mein Flurstück verkaufen – was passiert mit dem Pachtvertrag?
  • Wie ist das mit dem Wildschaden?
  • Was verbirgt sich hinter Ackerstatus und Grünlandstatus, und was bedeutet das für Verpächterinnen/Verpächter?
  • Was sind Zahlungsansprüche und was kann dazu geregelt werden?
  • Ich würde gerne einzelne Punkte anders regeln als im Musterpachtvertrag – geht das?
  • Ist der Mustervertrag von Fairpachten juristisch geprüft?
  • Wo kann ich mich juristisch beraten lassen?

Musteranträge für den Stadt-/Gemeinderat:

Anreize für Pächter*innen können sein: längere Pachtzeit, kleiner Nachlass des Pachtzinses. 
Landwirte kennen auch die Fördertöpfe, wie das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm oder die Hilfe im Rahmen des GAP

Auf unserer Seite zum Artenschutz gibt es (i.d.R. etwas älter) einen ganze Menge von Anträgen, die natürlich angepasst werden müssen. 

Was kann man sonst noch tun, wenn das nicht klappt?

Feldwegesatzung einführen bzw ändern: Über eine Feldwegesatzung verfügen, dass es Ackerraine geben muss, die Breite kann festgelegt werden; auch, dass diese Raine nicht überackert werden dürfen. Die Mähfolge und -zeit und den Umgang damit festlegen. 

Vergabeverfahren in Ökomodellregionen: Rhoen-Grabfeld (?)

Eh da-Flächen extensiv bewirtschaften (die Kirche in Abensberg, Hassfurt 2016!). Eh da-Flächen sind z.B. Abstandsstreifen an Kreuzungen, Straßenränder, Zwickelstücke, die der Kommune gehören, die Augen der Kreisel. 

Blühendes Pullach: nach und nach werden rd. 40.000 qm Grünfläche Insekten- und Bienenfreundlich umzuwandeln.

Im Flächennutzungsplan bereits grüne Zonen freihalten

In Bebauungsplänen Festlegungen machen

Es gibt das Netzwerk: Kommunen für biologische Vielfalt, die ihr Verhalten unter kommbio vorstellen. 

Eine Dokumentation von 2022 auf arte zum Artensterben kann bis 3.8.22 noch – angesehen werden.

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Über den Autor

AnjaOdendahl