Ab 1. Januar 2021 Die Mindestbeträge, die von den jeweiligen Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern steuerfrei gestellt werden, wurden rückwirkend zum 1. Januar 2021 von 200 auf 250 Euro erhöht. Dies gilt für die Entschädigungen der ehrenamtlichen Stadt- und Gemeinderatsmitglieder und der …
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