Energie-Contracting in Bayern

Contracting bezeichnet einen Vertrag, bei dem durch einen Anbieter die Lieferung einer Vielzahl von Leistungen oder laufende Lieferungen vereinbart werden. Der häufigste Anwendungsbereich ist das Energie-Contracting, also die Lieferung von Strom und Wärme inklusive des Betriebs und der Wartung der Anlagen. So wird auch oft die Straßenbeleuchtung als Contracting vergeben.

Eine weitere Form ist das Energiespar-Contracting, mit dem auch finanzschwache Kommunen ihre energie- und klimapolitischen Ziele umsetzen können. Hier wird ein Dienstleister beauftragt, mit eigenen finanziellen Mitteln Einsparmaßnahmen für Kommunen umzusetzen. Der Energiedienstleister finanziert sich durch die Kostenersparnis.

Energieagenturen als Ansprechpartner

In fast allen Regionen Bayerns sind die Bayerischen Energie-Agenturen als Ansprechpartner vertreten. Sie beraten auch zum Thema Energiespar-Contracting.

Einen Leitfaden zum Energiemanagement und Energiespar-Contracting für Kommunen hat die Deutsche Energie-Agentur herausgegeben.

Über den Autor

Cornelia Riepe