Nachhaltige Beschaffung in Kommunen

Warum eine Richtlinie für nachhaltige Beschaffung?

Will sich eine Gemeinde auf den Weg zur Gemeinwohlzertifizierung machen, wird ihr irgendwann im Laufe des Bilanzierungsprozesses die Frage nach der sozialen und ökologischen Verantwortung ihrer Lieferketten begegnen. Sie wird sich dabei auch messen lassen müssen an der Beachtung der Menschwürde und Einhaltung der Grundrechte, zum Beispiel durch ihre Dienstleister.

Auch Kommunen, die nicht diesen Weg der GWÖ gehen und trotzdem sozialverantwortlich und umweltverträglich einkaufen und wirtschaften wollen, können eine Richtlinie erarbeiten.

Warum nachhaltige Beschaffung sinnvoll ist

Die Marktmacht der Öffentlichen Hand ist nicht zu unterschätzen. Die öffentliche Beschaffung macht immerhin 16% des gesamtdeutschen BIP aus, und die Hälfte davon findet in Kommunen statt. Durch ihr sehr breites Aufgabenspektrum wirken Kommunen in viele Wirtschaftsbereiche hinein und sind in der Öffentlichkeit gut sichtbar. Sehr gute Gründe also, um hier mit gutem Beispiel voranzugehen und Nachhaltigkeit im kommunalen Beschaffungswesen zu verankern.

Gemeinden und Städte sind an das Vergaberecht von Bund und EU gebunden. Unstrittig ist aber, dass die Leistungsbeschreibungen auch soziale, arbeitsrechtliche oder Merkmale zur Umweltverträglichkeit enthalte dürfen. Das Vergaberecht steht dem also nicht entgegen.

Postbauer-Heng hat sich hier bereits auf den Weg gemacht und mit Unterstützung der „Servicestelle Kommunen in der einen Welt“ eine speziell auf die Vorstellungen und Bedürfnisse der Marktgemeinde zugeschnittene Richtlinie ausgearbeitet.

Was steht in einer solchen Richtlinie?

Zunächst einmal kann sie Grundsätze festschreiben, die den einzelnen Vergabe- und Beschaffungsschritten zugrunde gelegt werden. Nachhaltige Beschaffung

  • berücksichtigt gleichrangig wirtschaftliche, ökologische und soziale Gesichtspunkte
  • legt Wert auf Waren, die länger haltbar, reparierbar und leichter zu entsorgen sind
  • vermeidet den Einkauf von Waren, die nicht nötig sind
  • denkt in Lebenszykluskosten – nicht in Kaufpreis

Alle Vergabeschritte werden dann an diesen Zielen ausgerichtet und gemessen, angefangen von der Bedarfsanalyse über die Leistungsbeschreibung bis hin zur Auftragsausführung. Postbauer-Heng hat diese als Kriterien in ihrer Richtlinie festgeschrieben. Die Leitfrage dabei lautet immer: Dient unser Tun der Umwelt, dient es dem Menschen und dient es der Zukunft?

Für einzelne Produktgruppen gibt es beispielsweise Empfehlungen, welche Merkmale oder auch Siegel die Produkte vorzuziehen sind, z.B. „Blauer Engel“, “Grüner Knopf“ oder „Fairtrade“. Vor jeder Neuanschaffung wird geprüft, ob diese überhaupt nötig ist, ob die angedachte Menge nötig ist und welches Produkts das langlebigste ist. Auch eine Wieder- und Weiterverwendung sollte bereits bei der Anschaffung berücksichtigt werden.

Viele praktische Beispiele aus den verschiedenen Produktgruppen könnt ihr hier finden:

https://www.kompass-nachhaltigkeit.de/kommunaler-kompass/bayern

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AnjaOdendahl