Tiny Houses

„… und dann such ich mir eine schöne Wiese und da stell ich mein Minihäuschen hin und wohne da!“ – leider geht es so nicht. Daher hier ein paar Infos und weiterführende Links zum Thema Tiny Houses:

Ob Tiny Houses genehmigungspflichtig sind, hängt von der Art und Dauer der Nutzung und vom Standort ab und kann nicht pauschal beantwortet werden. Grundsätzlich bedarf es einer Baugenehmigung nach Art. 55 BayBO. Dies gilt für Mini-, Klein-, Modulhäuser aber auch für Containerhäuser, die auf ein Plattenfundament aufgesetzt werden und länger als 3 Jahre stehen sollen.

Davon ausgenommen nach Art. 57,58 BayBO und somit genehmigungsfrei dagegen sind Häuser auf Rädern oder als Wohnmobil zugelassene Minihäuser, Wochenendhäuser, die auf durch Bebauungsplan festgelegten Wochenendhausgebieten errichtet werden oder auf Campingplätzen. Auch für temporäre Bauten bis zu drei Jahren kann genehmigungsfrei gebaut werden.

Im Übrigen muss das Grundstück als Bau- bzw. Wohngrundstück zugelassen und erschlossen sein. Das Häuschen selbst muss darüber hinaus einige Merkmale erfüllen, die für eine Baugenehmigung als Wohnhaus gelten. Das wäre z.B. eine Mindestdeckenhöhe, Bad und Küche mit Fenster oder Lüftung oder Vorgaben zu Treppen, Fluchtwegen und Türen. Es gelten dieselben Anschlusspflichten wie für alle Wohngebäude wie z.B. Anschluss an die Kanalisation.

Hier geht es zu weiteren Informationen:

www.tiny-houses.de
https://www.fertighaus.de/ratgeber/gesetze-versicherungen/tiny-house-baugenehmigung-was-ist-erlaubt/
https://kommunal.de/tiny-houses-dauerhaft-stadt-olpe?utm_medium=email&utm_source=newsletter&utm_campaign=20230309

Über den Autor

Cornelia Riepe