Die Stadt Augsburg hat eine städtische Richtlinie zum Umgang mit Solar- und Photovoltaikanlagen auf und an denkmalgeschützten Gebäuden erlassen. Unterschieden wird hier zwischen Anlagen
– auf vom öffentlichen Raum nicht einsehbaren Dächern
– auf vom öffentlichen Raum einsehbaren Dächern
– auf Flachdächern
– in Glasflächen und
– an Balkonbrüstungen und Fassaden.
Bei letzteren wird eine Nutzung ausgeschlossen. Dagegen sind PV-Anlagen auf allen anderen Dächern und Flächen in einem bestimmten Rahmen zulässig.