Antrag aus Würzburg, 2022
Antrag:
Bei allen beheizten kommunalen Gebäuden erfolgt schnellstmöglich die gesetzlich vorgeschriebene Dämmung der obersten Geschossdecke um damit einen effektiven Beitrag zur Abschwächung einer befürchteten Gasmangellage und ausufernder Heizkosten zu leisten.
Die Dämmstärke ist so zu dimensionieren, dass der im Würzburger Gebäude-Energie-Standard festgelegte U-Wert erreicht wird. Die Verwaltung legt im ersten Quartal eines jeden Jahres einen Bericht über die Flächen vor, die mittlerweile gedämmt wurden.
Begründung:
In der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 wurde festgesetzt, dass der Dachstuhl bzw. die oberste Geschossdecke beheizter Gebäude bis 2016 gedämmt werden muss. Trotz dieser Vorschrift und obwohl diese Maßnahme als wirtschaftlich gilt, sind einige kommunale Gebäude immer noch nicht auf den Stand gebracht, der vor Jahren hätte umgesetzt werden müssen. Umso höher schlägt sich dieses Versäumnis aufgrund der drastisch steigenden Energiepreise in einer Mehrbelastung des städtischen Haushalts nieder.
Eine Geschossdeckendämmung erfordert vergleichsweise wenig Planungsaufwand und kann unter fachlicher Anleitung auch von angelernten Arbeitskräften in kurzer Zeit umgesetzt werden. Je mehr noch vor der Heizperiode gedämmt wird, umso besser. Eine Geschossdeckendämmung kann unabhängig von einer Generalsanierung erfolgen, weshalb der Staat diese als Einzelmaßnahme ausdrücklich zur Vorschrift gemacht hat. Eine gute Dämmung schützt außerdem vor Sommerhitze.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Manfred Dürr