Erstmeldung von Donnerstag, 19. Januar 2023, 15:53 Uhr: Diepholz – Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg dürfen Baugenehmigungsbehörden – wie die Stadt Diepholz – gegen die Schottergärten vorgehen und eine Umgestaltung vorschreiben. Gegen eine solche behördliche Anordnung der Stadt Diepholz, den Kies im Garten zu entfernen, hatten die Eigentümer eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Diepholzer Grundstücks geklagt. Im Vorgarten hatten sie zwei insgesamt etwa 50 Quadratmeter große Beete angelegt. Diese sind mit Kies bedeckt, in den einzelne Pflanzen eingesetzt sind, geht aus einer Mitteilung des OVG hervor.