Zusammenfassung Schöff*innen-Online-Informationsabend von GRIBS
17. Januar 2023
Wie und wo bewerbe ich mich?
Bei Bewerbung muss man sich zwischen Jugendstrafrecht (Nominierung durch Jugendausschuss) und Erwachsenenrecht entscheiden (Nominierung durch Gemeinderat/Stadtrat, Liste muss vom GR mit 2/3 verabschiedet werden).
Jugendliche und junge Erwachsene (ab 25 Jahren bis 40) sind bei Schöff*innen derzeit leider unterrepräsentiert. Dafür hat der Verband der Schöff*innen eine eigene Homepage erstellt, um auch diese Zielgruppe anzusprechen. https://schoeffenwahl2023.de
Die Kommunen bekommen von den Gerichten im Februar die Zahlen genannt, wieviele Personen sie (verpflichtend) aufstellen müssen. Die Zahl hängt u.a. von Größe der Kommune ab. Die Fristen können sich dabei auch nach Kommunen unterscheiden.
Sie haben von Februar bis 15. Mai Zeit, die Liste aufzustellen, im Anschluss wird sie noch eine Woche öffentlich ausgelegt, um im Anschluss an das Gericht gesendet zu werden. Dieses fällt die endgültige Entscheidung. Kommunen müssen doppelt so viele Kandidaten stellen, wie gewählt werden. In Bayern werden 8000-9000 Schöff*innen gesucht.
Da die Kommune kein polizeiliches Einsehrecht hat, sollten nicht geeignete Personen (z.B. bekannte Rechtsgesinnte etc.) direkt herausgefiltert werden und nicht in die Liste aufgenommen werden.
Wie arbeiten Schöff*innen?
Es gibt Ersatzschöffen und Hauptschöffen, letztere bekommen am Jahresende Termine für das ganze kommende Jahr mitgeteilt. Ersatzschöffen springen ein.
Wer Haupt- und wer Ersatzschöff*in wird, entscheidet das Gericht.
Schöffen haben nur Verhandlung als Informationsquelle, sie haben keine Akteneinsicht, daher ist es unablässig, dass sie an allen Verhandlungen teilnehmen. Aber sie haben ein Fragerecht.
Es werden immer zwei Schöff*innen zusammen als Schöffengespann für ein Jahr festgesetzt. In fünf Jahren Amtszeit arbeitet man also mit 5 unterschiedlichen weiteren Schöff*innen zusammen. Der Verband ist Plattform für den Austausch.
Sie sind gleichberechtigt mit hauptamtlichen Richtern, eine 2/3 Mehrheit ist für eine Entscheidung/Urteilsfindung nötig.
Die Amtszeit dauert 5 Jahre, ab 2024 beginnt die neue Periode.
Bei Mammutprozessen (WireCard, Audi etc.) werden Schöff*innen vorher gefragt, ob sie den Prozess durchhalten und leisten können, bei rund 50-100 Verhandlungen dabei zu sein.
Wie sieht es mit Aufwands-Entschädigungen aus?
Kinderbetreuungskosten während Verhandlungen werden erstattet.
Berufstätige werden freigestellt vom Arbeitgeber, max. 35 Euro Verdienstausfall plus 7 Euro Zeitausfall, die Tätigkeit sollte vorher mit dem Arbeitgeber besprochen werden, da Verhandlungen oft in die Arbeitszeit fallen.
Wie werden Entscheidungen bei Gericht gefällt?
Für Verurteilung braucht es 2/3 Mehrheit, sonst Freispruch. Die Richter und Schöff*innen beraten zusammen.
1. Entscheidung: schuldig oder unschuldig?
2. Entscheidung: mit Mehrheit
Plädiere ich auf Bewährung oder ohne Bewährung, Strafmaß am unteren Ende oder oberen des Strafgesetzbuches, was den Strafrahmen vorgibt.
Wie kann ich mich wieder entbinden lassen während der Amtsperiode?
Es gibt 3 Möglichkeiten, entbunden zu werden:
1) Umzug aus Landbezirk
2) Straffällig werden
3) Sterben
Weiterführende Links:
zum Landesverband der Bayerischen Schöffen und Schöffinnen
und hier befinden sich die vhs-Termine