2019. Das neue Gesetz nach dem Volksbegehren Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen!“
Gesetzesgrundlagen und Vorschläge vom Bund Naturschutz
Das Gesetz des Volksbegehrens „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen!“ sowie das Begleitgesetz "Gesamtgesellschaftliches Artenschutzgesetz – Versöhnungsgesetz" trat am 01.08.2019 in Kraft. Die aktuellen Gesetzestexte und der Beschluss des Landtages vom Juli 2019 dazu.
Die den Immissionsschutz betreffenden neuen Vorschriften der Art. 11a Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) sowie Art. 15 Bayerisches Immissionsschutzgesetz (BayImSchG) werden von den Immissionsschutzbehörden vollzogen, wobei im Einzelfall die Beteiligung der unteren Naturschutzbehörde unabdingbar sein wird.
Download-Vollzugshinweise_Immissionsschutzgesetz.
Auch wenn beide Gesetze leider nur wenig speziell für Kommunen Verbindliches enthalten und zahlreiche Vorschläge des LfU hierzu am Runden Tisch nicht aufgenommen worden sind, so sind dennoch etliche der o.g. Regelungen für Kommunen sehr relevant:
- Vorgaben für Grünlandschutz, Spät-Mahd-Flächen, Ökolandbau, Moorbodenschutz, Pestizidverbot, Biotopverbund, Gewässerrandstreifen etc. gelten gerade auch für kommunale Flächen.
- Gerade für überregionale Ziele (Biotopverbund, Gewässerrandstreifen) haben die Kommunen eine besondere Verantwortung, da sie zum einen ihre eigenen Flächen einbringen sollen und zum anderen für ökologisch wirksame Konzepte nötige Flächen ankaufen können.
- Vorgaben bezgl. Lichtemissionen durch Beleuchtungsanlagen.
- Die neuen Biodiversitäts- und Wildlebensraumberater sollen gerade auch Kommunen beraten.
- In einem Zusatz-Beschluss hat der Bayerische Landtag einen weiteren "Maßnahmenkatalog" beschlossen (nicht Teil der beiden Gesetze), der einige Punkte des Runden Tisches enthält und auch für Kommunen relevant ist. Die abschließende Positionierung der Fachgruppe "Garten, Siedlungen, kommunale und urbane Räume" des Runden Tisches enthält noch mehr Anregungen.
Zusätzliche Regelungen für den Freistaat Bayern durch das Ergänzungsgesetz, bei denen aber den kommunalen Gebietskörperschaften empfohlen wird, entsprechend zu verfahren sind diese Bereiche: Begrünungen und Kinderspielplätze; Klimaneutrale Verwaltung, Bepflanzungen, Straßenbegleitflächen.Die Oberpfälzer Gemeinde Tännesberg hat einen eigenen Leitfaden erstellt, den sie für andere Kommunen zur Verfügung stellt: Zum Download Inzwischen wurde er auch als Homepage erstellt. HIER LANG