Aufsichtsratsmandat nicht auf die leichte Schulter nehmen

Nov. 2010

"Schreiben Sie so viel auf wie möglich! Machen Sie sich Notizen und werfen Sie nichts weg!"

Das jedenfalls empfiehlt Rechtsanwältin Dr. Elke Umbeck in ihren Seminaren zum Thema Aufsichtsratsmandate in öffentlichen Unternehmen. Zwar seien Schadensersatzklagen gegenüber Aufsichtsratsmitgliedern (z.B. nach Insolvenzen) noch eher gering, aber ihre Zahl nehme zu. Die Rechtssituation – so in einem Aufsatz im "Behörden Spiegel" vom November 2010 – ist unübersichtlich und die Rechtssprechung weder eindeutig noch endgültig, aber wer nachweisen kann, dass er rechtzeitig die richtigen Fragen stellte und auch Konsequenzen zog (bzw. forderte) ist im Prinzip auf der sicheren Seite. Allerdings müssen Aufsichtsräte auch entsprechend qualifiziert sein, um auch die richtigen Fragen zu stellen. Da mangelt es nach Ansicht von Beobachtern noch in den meisten Fällen.

Eine Weiterqualifikation ist also von Nöten und kein Aufsichtsratsmitglied sollte davor zurückschrecken.

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AnjaOdendahl