Pressekommentare in Printmedien und Amtsblatt

Gerade in Wahlzeiten ist der Druck auf alle recht groß.

Da tut es ziemlich weh, wenn ein/e Pressekommentator/in sich über die KandidatInnen auf unschöner Weise ausläßt. Manchmal ist günstiger und taktisch auch geschickter, die Kröte zu schlucken. Wir raten: Prüfen, ob persönliche Rechte (Beleidigungen, Grobe Verunglimpfungen von Aussagen) betroffen sind.

In der Tagespresse
Lasst Euch nicht ins Bockshorn jagen, bleibt bitte erstmal cool und das Atmen nicht vergessen: Genau das soll ja damit erreicht werden. Wenn Kommentatoren nichts Inhaltliches auszusetzten haben, dann mäkeln sie eben an Äußerlichkeiten und Nebensächlichkeiten herum. Da ist es am besten sich zu freuen, dass keine Inhalte zerissen wurden. Kommentare können aber auch einfach schlechter Stil eines Blattes und deren Redakteur sein.

Bei persönlichen Beleidigungen,
aber auch grobe Verunglimpfungen von Aussagen (besonders, wenn sie als Zitat abgedruckt sind) sollte man das nicht dulden: Schriftlich eine Gegendarstellung verlangen. In Mitteilungsblättern und Gemeindeinformationsblättern wird öfters einmal der amtliche Charakter überzogen. Sehr zum Ärger der kleineren Parteien und Gruppen.

Was tun?
Es ist im Grunde so: Die Inhalte im Einzelnen be­stimmt sehr wohl im Rahmen seiner Zuständigkeit der 1. Bgm. Aber: Der Gemeinderat kann Richtlinien über die Art und Weise (z.B. Grundsatzentscheidungen) der Veröffentlichung im Mit­teilungsblatt erlassen. Anders ist es, wenn etwas Falsches im Amtsblatt steht. Dann hat derjenige, über den falsch berichtet wird, gemäß Presserecht das Recht auf eine Gegendar­stellung. In der Regel kommt diese allerdings eher zurückhaltend in das jeweilige Presseorgan, obwohl sie in etwa in gleicher Form zu veröffentli­chen ist, wie die ursprüngliche Darstellung.

Das schaut dann ungefähr so aus:
"Gemäß Presserecht sind wir verpflichtet eine Ge­gendarstellung zu veröffentlichen, wenn bla,  bla, bla …" und dann kommt: "Die offene Liste /B 90/DIE GRÜNEN behaupten, dass …". Es besteht kein An­spruch auf eine zusätzli­che Erklärung oder Kom­mentierung.

Eine rechtsaufsichtliche Überprüfung ist sicher auch dann angesagt, wenn das Gemeindeblatt eindeutig zu parteipolitischen Zwecken missbraucht wird (die Betonung liegt auf "eindeutig") oder wenn einzelne Personen verunglimpft werden. Allerdings ist oft so, dass das Mitteilungsblatt in größeren zeitlichen Abständen kommt, eine Gegendarstellung in Wahlkampfzeiten dann eher nach der Wahl veröffentlicht werden können.

Im Zweifelsfall kann jedes Einzelwort wichtig sein kann, dann ruft Ihr bitte bei uns an: 0951 – 92 303 88

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AnjaOdendahl