2022, Das Gesetz muss dringend novelliert werden.
Das kommunale Vorkaufsrecht ist ein Gestaltungsinstrument im Baugesetzbuch (BauGB), mit dem Gemeinden lenkend auf den Immobilienmarkt einwirken können. Die §§ 24 ff BauGB ermöglichen den Kommunen den Vorkauf von Grundstücken oder den Abschluss einer sogenannten Abwendungsvereinbarung unter bestimmten Bedingungen. Aufmerksamkeit bekommt dieses Instrument durch seine Anwendung, so etwa in den letzten Jahren vermehrt in von Kommunen ausgewiesenen Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung (sogenannte Milieuschutzgebiete). Auch wenn das kommunale Vorkaufsrecht ein städtebauliches Instrument ist, konnte es gerade in Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten in den vergangenen Jahren vielfach genutzt werden, um die soziale Zusammensetzung in den bestimmten Milieuschutzgebieten zu erhalten.
Milieuschutz und Vorkaufsrecht dienen so faktisch der Wohnungssicherung für einkommensschwache Mieter*innen und fördern kulturelle und ökonomische Vielfalt in unseren Städten.
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