Wie gehe ich korrekt mit den Zuwendungen um?
Eine Zusammenstellung von Leon Eckert und Peter Gack, 2020
Wie gehe ich korrekt mit den Zuwendungen um?
Es gibt keine einheitliche Praxis für die Zahlung von Fraktionsgeldern.
In den kommunalen Gremien wird es unterschiedlich gehandhabt:
- ob überhaupt Fraktionsgelder (Zuschüsse für Fraktionen) gezahlt werden und wenn ja
- die Höhe der Fraktionsgelder
Die genauen Regelungen vor Ort sind in der Entschädigungssatzung oder in der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts geregelt und werden in einer der ersten Gemeinderats- /Kreistagssitzungen neu geregelt.
Das können Geldmittel sein (oft bezeichnet als Fraktionsgelder) oder auch Sach-, Raum- oder Personalmittel. Mit diesen Zuwendungen gilt es sorgfältig und vor allem richtig umzugehen. Dazu gibt es nach wie vor viele Unklarheiten und Fragen. Die wichtigsten Regelungen und häufigsten Fragen dazu haben wir Euch hier in einem FAQ in einer kompakten Handreichung zusammengestellt .Die Informationen dieser Seite richten sich an kommunale Fraktionen in Bayern, die aufgrund von örtlichen Satzungsbeschlüssen neben der persönlichen Aufwandsentschädigung (zur persönlichen Entschädigung zählen auch Entschädigungen die Fraktionsvorsitzende für ihre Tätigkeit als Fraktionsvorsitzender erhalten) für die einzelnen Mitglieder Zuwendungen als Fraktion erhalten.
Ihr findet sie hier: Download
Falls ihr Fragen habt, wendet euch gerne an uns!
Der Ansprechpartner in der GRIBS Geschäftsstelle ist Peter Gack.