Wirtschaftlich vor Billig

Leitfaden: Das wirtschaftlichste Angebot

Ein Rundschreiben des Staatsministeriums und aller kommunalen Spitzenverbände ging an alle Gebietskörperschaften ( Mai 2015): „ … Nach den geltenden Vergabevorschriften ist der Zuschlag auf das insgesamt wirtschaftlichste und nicht auf das billigste Angebot zu erteilen. 

Neben dem Preis ist auch die Beschaffung einer Leistung von guter Qualität ein Aspekt des wirtschaftlichen Handelns der öffentlichen Hand. Damit können mittelfristige Mehrkosten vermieden werden. Der Auftraggeber hat es in der Hand, neben dem Preis auch qualitative Zuschlagskriterien vorzugeben und bei der Wertung der Angebote zu berücksichtigen. In geeigneten Fällen kann der Zuschlag aber auch alleine nach dem Preis erfolgen, beispielsweise wenn Anforderungen an die Qualität bereits in der Leistungsbeschreibung vorgegeben werden.

Der Leitfaden verschafft öffentlichen Auftraggebern einen Überblick, wie ein Vergabeverfahren gestaltet werden kann, um das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln. Für konkrete Fragen stehen die VOL- bzw. VOB-Stellen bei den Regierungen zur Verfügung. Die Regierungen erhalten eine Kopie dieses Schreibens.“

Das Schreiben – Der Leitfaden 

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AnjaOdendahl