12/2021
Bayern geht ja bekanntlich bei der Berechnung der Grundsteuer einen Sonderweg. Die Grünen haben die daraus entstehenden Ungerechtigkeiten massiv kritisiert. Auch die kommunalen Spitzenverbände sind unzufrieden, weil viele ihrer Forderungen (z.B. Grundsteuer C) nicht berücksichtigt wurden. Nachdem aber der Landtag, trotz hefitger Kritik, nunmehr dem neuen Gesetz mehrheitlich zugestimmt hat, geht es an die Umsetzung. Dabei muss für rund 6 Millionen Grundstücke in Bayern die neue Grundsteuer berechnet werden. Finanzminister Füracker hat über die Umsetzung auf einer Pressekonferenz informiert
(Link zur Pressemeldung).
Ab 2025 greift dann die Umsetzung und von den Grundstückseigentümern wird ab diesem Zeitraum die "neue" Grundsteuer erhoben. Für die Umsetzung wurde auf Seiten der Steuerverwaltung ein neues Grundsteuerfinanzamt (Viechtach und Zwiesel) eingerichtet.
Alle Grundstückseigentümer müssen zwischen 1. Juli 2022 und 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben. Die Finanzverwaltung wird dabei wie folgt unterstützen:
- Informationsschreiben mit wichtigen Daten für die Grundsteuererklärung im 2. Quartal 2022 an den Großteil der Grundstückseigentümer
- Ausführliche Ausfüllanleitungen in den Steuererklärungsvordrucken
- Von 1. Juli bis 31. Dezember 2022 für die Grundsteuererklärung benötigte Daten aus dem Liegenschaftskataster im BayernAtlas gesammelt und kostenlos online abrufbar
- Umfassendes Informations- und Hilfsangebot via Internet, Chatbot, Broschüren oder Hotline zu den Regelungen im Bayerischen Grundsteuergesetz und ihrer Umsetzung
Die Steuerverwaltung wird ab Herbst 2022 mit der Feststellung der Grundsteuermessbeträge beginnen. Nach Aussage des Finanzministers sollen die Städte und Gemeinden spätestens im Jahr 2024 in der Lage sein, die örtlichen Grundsteuerhebesätze anzupassen und die neuen Grundsteuerbescheide zu versenden.