2020,
Die bayerischen Gemeinden erhalten in diesem Jahr (2020) insgesamt 2,398 Mrd. € als Ausgleich für die durch Corona entstandenen Gewerbesteuermindereinnahmen. Das sind über 20 Prozent der für den Ausgleich bundesweit eingesetzten Mittel. Der Anteil des Freistaats beträgt 1,346 Mrd. €, der des Bundes 1,052 Mrd.
Als Berechnungsgrundlage für die Ersatzzahlungen dient das erwartete Gewerbesteueraufkommen 2020 im Vergleich zum durchschnittlichen Gewerbesteueraufkommen der Jahre 2017 bis 2019. Außerdem wird der Betrag um die fiktive Gewerbesteuerumlage bereinigt. Für das vierte Quartal 2020 mussten die Gemeinden ergänzend Daten an das Landesamt für Statistik melden, damit das Aufkommen 2020 möglichst vollständig erfasst wird. Daneben werden Mindereinnahmen bei der Spielbankabgabe als Gewerbesteuersurrogat berücksichtigt.
Das Landesamt für Statistik hat die Berechnungen des pauschalen Ausgleichs inzwischen abgeschlossen. Danach können die rechnerisch ermittelten Gewerbesteuermindereinnahmen in Höhe von rund 2,18 Mrd. € im Jahr 2020 vollständig ausgeglichen werden. Für ihre Mindereinnahmen aus der Spielbankabgabe erhalten die neun bayerischen Standortgemeinden einen Ausgleich in Höhe von insgesamt 2,65 Mio. €. Der nach dieser Verteilung verbleibende Rest in Höhe von 220 Mio. € wird entsprechend den Gemeindeschlüsselzuweisungen 2020 verteilt und dient damit ebenfalls dem Ausgleich von Steuerausfällen. Für die Gemeinden bedeutet dies zum Jahresende noch einen Nachschlag von 8,5 % auf die Schlüsselzuweisungen des Jahres 2020.
Hier erfahrt Ihr die Höhe der Ersatzleistungen für die Gewerbesteuer im Jahr 2020, aufgeteilt nach den Städten und Gemeinden in den einzelnen Regierungsbezirken. Am 15. Dezember 2020 werden die Mittel ausbezahlt.