Gemeinschaftliche Wohnformen bei Genossenschaften
Die Zahl gemeinschaftlicher Wohnprojekte in Deutschland wird laut Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) auf 500 bis 600 geschätzt. Davon wurde ca. ein Drittel in der Rechtsform der Genossenschaft umgesetzt. Unter gemeinschaftlichen Wohnprojekten versteht man Wohnformen, bei denen mehrere Haushalte an einem Wohnstandort jeweils in separaten Wohnungen leben, sich aber für das gemeinschaftliche Leben, eine gegenseitige Unterstützung oder die Verfolgung eines gemeinsamen Lebensgrundsatzes entschieden haben. Die Projekte werden in wesentlichen Bereichen durch die Bewohner selbst organisiert. Trotz dieser Gemeinsamkeiten versammeln sich unter dem Label „Gemeinschaftliche Wohnformen“ äußerst vielfältige Lebensentwürfe. Sie reichen vom Leben und Arbeiten unter einem Dach über generationenübergreifende Wohnformen bis hin zu Gruppenwohnprojekten, auch für Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf. Der Anspruch spiegelt sich häufig bereits in den Namen der Projekte wieder – sie heißen „Allmeind“, „Leuchtturm“, „WohnArt“, „Wagnis“ oder „Lebendiges Wohnen“. Sie zielen eher auf inhaltliche Bedürfnisse des Wohnens als auf die bauliche Fassung und unterscheiden sich damit von landläufigen Immobilienprojekten.
Im Juni 2014 schloss das Difu ein Forschungsprojekt ab, bei dem es darum ging, eine möglichst flächendeckende Bestandsaufnahme gemeinschaftlicher Wohnprojekte in Deutschland, die die Rechtsform der Genossenschaft gewählt haben, zu erstellen. Das Hauptaugenmerk richtete sich auf deren Bewohnerstruktur und Zielgruppen, die Genese der Projektidee, Art und Umfang der gemeinschaftlichen Aktivitäten und die kommunalen Unterstützungsstrukturen für die Wohnform.
Kommunen können einen wichtigen Beitrag zur Bekanntheit dieser Wohnform sowie zu ihrer weiteren Verbreitung leisten. Wohnprojekte erhoffen sich konkret von Kommunen zügigere Genehmigungs- und Planungsverfahren sowie Beratungs- und Vernetzungsangebote. Auch Erwartungen allgemeiner Art – „sich nicht alles „gegen die Stadt“ erkämpfen zu müssen“ – wurden genannt. Die Unterstützungsstrukturen in Kommunen werden meist durch Anfragen von Wohnprojekten geschaffen, selten aus strategischen Erwägungen. In knapp 30 der an der Befragung beteiligten Kommunen wurden bereits eigene Beratungsstellen für gemeinschaftliches Wohnen – inklusive Baugemeinschaften – eingerichtet. Das Thema wurde damit als Baustein in die wohnungspolitischen Strategien eingebettet.
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