Ausschreibung und auch die Vergabe sind ein sehr spezielles und kompliziertes Thema.
Unsere Auskünfte dazu können lediglich eine Hilfestellung darstellen.
Bei Ausschreibungen (z.B. Abfallentsorgung) möchte man manchmal, dass z.B. der Biomüll anders entsorgt wird;
z.B. in einer Biogasanlage vergärt wird und so als Energie nutzbar gemacht wird.
So können aus den unterschiedlichen Fraktionen -bei ordentlicher Trennung- die Wertstoffe entsprechend genutzt werden.
Das ist möglich, wenn die Ausschreibung ensperchend formuliert wird. (ein vorheriger Beschluss im Gemeinderat/Kreistag ist Voraussetzung).
Man kann fast alles festschreiben, man muß nur die Wertungsfaktoren veröffentlichen. Die Ausschreibung macht das Fachpesonal in der Verwaltung.
Diese Links könnten für hilfreich sein: das derzeit gültige KreislaufwirtschaftsGesetz
Eine Beratungstelle in Bayern für die Ausschreibungen der Kommunen
Jan. 2015.