Die Einführungsbescheide des Innenministeriums zu Kreisverkehre:
Download: RASt 06, Richtlinie für Anlagen von Stadtstraßen
Download: Anlagen für Kreisverkehrplätze mit Musterplan
Zu den entsprechenden Inhalten der Richtlinie FGSV-Nr. 242, in einer Präsentation (2,2 MB): Download
Zusätzlich einige Veröffentlichungen der UdV (Unfallforschung der Versicherer). Diese weisen zwar immerwieder auf konsequente Umsetzung der bestehenden Regelwerke hin, doch Bayern hat deren Vorschläge nicht übernommen bzw. anders gelöst. Zur Argumentation hilfreich.
Link zur Publikation Forschungsbericht Nr.23 (sichere Knotenpunkte für schwächere Verkehrsteilnehmer)
Das Fazit der UdV nach ihrer Untersuchung:
- Nach Merkblatt gestaltete Kreisverkehre sind relativ sicher.
- Das Ablenkmaß ist unbedingt so zu wählen, dass eine geschwindigkeitsreduzierende Wirkung erreicht wird. Markierte Innenringe sind dazu ungeeignet, da sie permanent überfahren werden.
- Mischverkehr auf Kreisfahrbahn ist sicherste Form der Radverkehrsführung, auch bei hohen Belastungen.
- Radwege mit Bevorrechtigung (Furtmarkierungen) sind unsicherste Führungsform und bieten für Radverkehr keine Verbesserung
gegenüber signalisierten Knotenpunkten (aber auch keine Verschlechterung).
Publikationen: Link