Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehren
Die Bestimmungen zur Feuerwehr obliegt dem Innenministerium und sind im Bayerischen Feuerwehrgesetz verankert.
Folgende Rettungszeiten gelten:
Acht Minuten nach Eingang des Notrufes soll die Feuerwehr mit zehn Einsatzkräften vor Ort sein. Dieser Trupp ist primär für die Menschenrettung zuständig.
Nach weiteren fünf Minuten soll ein Fahrzeug mit weiteren sechs Einsatzkräften vor Ort sein. Dieser Trupp kümmert sich um die Brandbekämpfung.
Aufgestellt hat diese Zahlen die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF). Basierend auf dem Stand der Technik, sollten diese Richtlinien bundesweit gelten und in mindestens 95 Prozent der Fälle eingehalten werden.
Zum LandesFeuerwehrVerband Bayern.
Organisation, welche Fahrzeuge welcher Zug haben muss, Rangordnung, Fortbildung usw, ist in der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes geregelt.