Reinigungsmittel in den Liegenschaften

Antrag auf Überprüfung

Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob abbaubare und umweltverträgliche Wasch- und Reinigungsmittel im Bereich aller städtischen Einrichtungen eingesetzt werden.
Ferner wird gebeten, zu prüfen, inwieweit die von den Herstellern der Fußbodenbeläge und weiterer pflegebedürftiger Materialien und Oberflächen geforderten firmeneigenen Produkte den Rechtsvorschriften entsprechen.
Gerade in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, in Pflegeheimen aber auch Verwaltungen sollten keinerlei Pflege und Reinigungsmittel verwendet werden.
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AnjaOdendahl