Erfahrungen des bayerischen Gemeindetages
Die Bayerische Gemeindezeitung befasst sich in ihrer Ausgabe vom 16.12.2010 mit dem Thema Informationsfreiheitssatzungen. Unter der Überschrift "Informationsfreiheitssatzungen für die Städte und Gemeinden in Bayern: Ja oder Nein?" schreibt Sebastian Niedermeier, früherer Bürgermeister von Eichenau bei München zum Thema. Nach Abwägung von Pro und Contrameint auch er, dass es an der Zeit sei, Informationsfreiheitssatzungen (IF-Satzung) zu erlassen. Hierbei stützt er sich auf eine Umfrage unter den Gemeinden Prien, Pullach, Bad Aibling, Grasbrunn und Kitzingen. Die Umfrage zeige, "dass die IF-Satzungen eine eher zurückhaltende Bedeutung in der kommunalen Praxis haben. In keiner Gemeinde wird eine missbräuchliche Inanspruchnahme festgestellt", stellt Niedermeier als Quintessenz fest.
Niedermeier zeigt auf, welcheerweiterten Auskunfts- und Inforechte die IF-Satzungen eröffnen:
– Es besteht ein grundsätzliches Akteneinsichtsrecht.
– Statistiken, Dokumentationen und Gutachten sind offenzulegen.
– In den Haushaltsplan der Gemeinde kann jederzeit Einsicht genommen werden; einzelne Haushaltsstellen sind ggf. zu erläutern.
– Für Gebührenfestsetzungen können Kalkulationsgrundlagen verlangt werden.
– Die Kostenbestandteile von Erschließungsbeiträgen müssen detailliert offengelegt werden.
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